Prüfsiegel bei Nahrungsergänzung: Was sie belegen – und was nicht
„Laborgeprüft“, „dopingfrei“, „zertifiziert“: Welche Zeichen auf der Dose auf einer echten Analyse beruhen – und welche nur nach Kontrolle klingen.

Ein Siegel auf der Dose prüft selten den Inhalt. Wer vor dem Supplement-Regal steht oder online bestellt, sucht Orientierung – und findet sie scheinbar überall: „laborgeprüft“, „zertifiziert“, „dopingfrei“, „höchste Qualitätsstandards“. Diese Zeichen wirken wie eine behördliche Kontrolle, sind aber in den meisten Fällen eine Werbeaussage, die niemand gegenprüfen muss. Zeit für einen ehrlichen Blick darauf, was hinter diesen Aufklebern steckt.
Der Hintergrund ist unbequem: Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel, keine Arzneimittel. In Österreich ist laut AGES auf Basis des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes seit 2006 nicht einmal eine Meldung oder Registrierung erforderlich – ein Zulassungsverfahren wie bei Medikamenten gibt es ohnehin nicht. Wer ein Pulver auf den Markt bringt, ist selbst dafür verantwortlich, dass es verkehrsfähig ist. Geprüft wird erst danach, stichprobenartig.
Was eine amtliche Stichprobe bei Pre-Workout-Boostern gefunden hat
Wie das ausgeht, hat die deutsche Lebensmittelüberwachung im Bundesweiten Überwachungsplan gemessen. Untersucht wurden 87 sogenannte Pre-Workout-Booster aus Sport- und Fitnessgeschäften. 44,8 Prozent der Proben enthielten potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe, bei 21,8 Prozent waren es gleich mehrere davon. Das ist fast jede zweite Dose – und zwar aus dem regulären Sport- und Fitnesshandel, nicht nur aus dubiosen Auslandsshops.
Am häufigsten fanden die Labore Dimethylaminoethanol (DMAE) und Synephrin. Beides sind Stoffe, die als Lebensmittelzutat nicht zugelassen sind: DMAE kann laut der zuständigen Behörde Muskelverspannungen, Schlaflosigkeit und Magenbeschwerden auslösen, Synephrin – meist mit Koffein kombiniert – wird mit schweren Herzproblemen in Verbindung gebracht. Für jemanden Mitte 40, der nach dem Büro noch trainieren will und nebenbei vielleicht einen Blutdruck im oberen Normbereich hat, ist das keine akademische Frage.
Ein Drittel mit verbotenen Substanzen – meist ohne Hinweis am Etikett
Die australische Integritätsbehörde Sport Integrity Australia hat 200 online erhältliche Sport-Supplemente einkaufen und analysieren lassen und die Ergebnisse im April 2025 veröffentlicht (gekauft wurden die Produkte bereits 2022). Rund 35 Prozent – etwa jedes dritte Produkt – enthielten mindestens eine von der Welt-Anti-Doping-Agentur verbotene Substanz. Entscheidend ist der zweite Befund: Bei 57 Prozent der auffälligen Produkte stand die verbotene Zutat weder auf der Packung noch auf der Website.
Zur Einordnung gehört aber auch, was die Behörde selbst dazusagt: Viele der gefundenen verbotenen Stoffe waren natürlich vorkommende Verbindungen, nur zwei der 200 Produkte enthielten hohe Mengen synthetischer Stimulanzien. Für Dopingkontrollen zählt trotzdem jeder Nachweis.
Auffällig waren vor allem drei Produktgruppen, und es sind genau jene mit den größten Versprechen:
- Pre-Workout-Booster („mehr Fokus, mehr Pump“)
- Fatburner und „Thermogenics“
- Muskelaufbau-Präparate und Testosteron-Booster
Wer dagegen bei Basisprodukten wie Kreatin, Magnesium oder einem schlichten Molkenprotein eines großen Herstellers bleibt, bewegt sich in einem deutlich ruhigeren Teil des Marktes. Das ist kein Freibrief, aber ein brauchbarer Filter.
Drin ist oft nicht, was draufsteht
Neben Verunreinigungen gibt es ein zweites, unspektakuläreres Problem: falsche Mengen. Eine Untersuchung in JAMA Network Open kaufte 63 pflanzliche Sport-Supplemente, analysierte davon 57 mit passender Etikettenangabe und maß nach, wie viel von der beworbenen Zutat tatsächlich enthalten war. Ergebnis: 23 der 57 Produkte (40 Prozent) enthielten keine messbare Menge der ausgelobten Substanz. Nur sechs Produkte (11 Prozent) lagen innerhalb von zehn Prozent der angegebenen Menge. Sieben Produkte (12 Prozent) enthielten mindestens eine in den USA verbotene Substanz.
Die Studie betraf exotische Pflanzenstoffe, keine Vitaminpräparate – sie lässt sich also nicht auf das gesamte Regal übertragen. Der Mechanismus dahinter gilt aber überall dort, wo niemand vorab kontrolliert: Was am Etikett steht, ist eine Behauptung des Herstellers, kein Messwert.
Welche Siegel auf einer echten Laboranalyse beruhen
Es gibt sie, die Zeichen mit Substanz – nur sind es wenige. Laut Verbraucherzentrale stehen im deutschsprachigen Markt derzeit vor allem hinter drei Programmen tatsächlich Laboruntersuchungen von Produktchargen: der Kölner Liste (EU), Informed Sport (Großbritannien) und NSF Certified for Sport (USA). Sport Integrity Australia nennt zusätzlich das australische Programm HASTA. Dabei wird eine Charge im Labor auf ausgewählte Dopingsubstanzen untersucht, bevor sie in den Handel geht.
Die Kölner Liste führt derzeit mehr als 1.600 Produkte von über 220 Anbietern, darunter auch Eigenmarken von Drogerie- und Lebensmittelketten. Wichtig sind die Einschränkungen: Die Betreiber schreiben selbst, dass sich verfahrenstechnisch keine hundertprozentige Sicherheit garantieren lässt, sondern nur eine Minimierung des Dopingrisikos – wer ganz sicher gehen wolle, solle auf solche Produkte verzichten. Und die Verbraucherzentrale stellt klar: Die Liste ist keine Empfehlung, ein Nahrungsergänzungsmittel überhaupt zu nehmen. Geprüft wird außerdem auf Dopingsubstanzen, nicht darauf, ob ein Produkt wirkt oder ob die angegebene Dosis stimmt.
Für Freizeitsportler ohne Dopingkontrolle heißt das: Ein solches Siegel ist kein Qualitätsurteil, aber der beste verfügbare Hinweis darauf, dass überhaupt jemand ins Produkt hineingeschaut hat.
Diese Zeichen klingen nach Prüfung – und sind keine
Deutlich länger ist die Liste der Aufdrucke, die Sicherheit suggerieren, ohne eine Substanzprüfung zu belegen. Die Verbraucherzentrale ordnet sie so ein:
- „dopingfrei“, „geprüft“, „regelmäßig getestet“: ohne Angabe, wer worauf wie oft getestet hat, bedeutet das nichts.
- GMP-Zeichen (Good Manufacturing Practice): steht für Qualitätsmanagement in der Produktion – also für saubere Abläufe, nicht für die Abwesenheit verbotener Stoffe.
- DIN EN 17444: ebenfalls eine Managementnorm zur Dopingprävention, kein Analyseergebnis für die Dose in deiner Hand.
- Prüfprotokolle zu Schwermetallen, Pestiziden und Keimen: wichtig, aber laut Verbraucherzentrale Teil der normalen Qualitätskontrolle jedes Unternehmens.
- „WADA-konform“ oder ein Verweis auf WADA/NADA: Weder die Welt-Anti-Doping-Agentur noch die nationalen Agenturen prüfen Nahrungsergänzungsmittel oder vergeben Siegel. Wer das behauptet, wirbt irreführend.
Dazu kommt ein Zeitproblem: Verbotslisten werden jährlich aktualisiert, Verpackungen und Rezepturen nicht. Ein Aufdruck von vorgestern sagt wenig über die Charge von heute.
Was das Etikett in Österreich leisten muss
Ein paar Angaben sind rechtlich verpflichtend, und sie sind nützlicher als jedes Logo. Nahrungsergänzungsmittel müssen laut Nahrungsergänzungsmittelverordnung unter anderem tragen:
- die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“
- die enthaltenen Nährstoffe mit Mengenangabe je empfohlener Tagesdosis, in Zahlen
- eine eindeutige Verzehrempfehlung
- den Hinweis, dass die empfohlene Tagesdosis nicht überschritten werden darf
- den Hinweis, dass das Produkt kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung ist
Fehlt eine dieser Angaben – oder wird mit Heilung, Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit geworben –, ist das Produkt schon formal auffällig. Krankheitsbezogene Aussagen sind bei Lebensmitteln verboten, ebenso Sätze wie „wegen ausgelaugter Böden ist eine ausreichende Versorgung nicht mehr möglich“. Solche Formulierungen sind ein verlässlicheres Warnsignal als jedes fehlende Siegel.
Dein Fünf-Minuten-Check vor dem Kauf
Man muss kein Lebensmittelchemiker sein, um das Gröbste auszusortieren. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Brauche ich das überhaupt? Die ehrlichste Risikominimierung ist das Produkt, das man nicht kauft. Bei einem Mangelverdacht gehört zuerst ein Blutbefund her, kein Kapselabo.
- Produktkategorie prüfen: Booster, Fatburner und „Testo-Support“ sind die Hochrisikogruppen. Einzelstoffe wie Kreatin-Monohydrat oder Magnesium sind unauffälliger.
- Zutatenliste lesen, nicht die Front: Proprietary Blends ohne Einzelmengen bedeuten, dass du die Dosierung nicht kennst.
- Siegel hinterfragen: Steht dahinter eine Chargenanalyse (Kölner Liste, Informed Sport, NSF Certified for Sport) oder nur ein Werbewort?
- Quelle prüfen: Importe von Drittanbieter-Marktplätzen umgehen die europäische Überwachung – dort ist die Nachvollziehbarkeit am geringsten.
- Bei Medikamenten Rücksprache halten: Wer regelmäßig Medikamente nimmt, klärt Wechselwirkungen besser vorab mit Arzt oder Apotheke – das ist im Alltag das näherliegende Risiko als eine Verunreinigung.
Fazit
Ein Siegel ist kein Beweis, und sein Fehlen ist kein Urteil. Belegt ist, dass ein relevanter Teil der Sport-Supplemente Stoffe enthält, die dort nicht hingehören: 44,8 Prozent der untersuchten Pre-Workout-Booster in der deutschen Stichprobe enthielten potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe, rund ein Drittel der australischen Online-Stichprobe mindestens eine verbotene Substanz – und bei 57 Prozent dieser auffälligen Produkte stand sie nicht am Etikett. Plausibel ist, dass seriöse Hersteller mit Basisprodukten deutlich seltener betroffen sind. Marketing ist alles, was ohne Nennung von Prüfstelle, Substanzliste und Charge nach Kontrolle klingt. Wer wenige, einfache Produkte von etablierten Anbietern kauft und die Hochrisikokategorien meidet, hat den größten Teil des Problems bereits gelöst – ganz ohne Logo.
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- Der Supplement-Basics-Check: Diese Reihenfolge ergibt Sinn
- Koffein vor dem Training: Wie viel bringt der Pre-Workout-Booster?
Quellen
- BVL: Gesundheitsrisiken bei Sportlernahrung – 87 Pre-Workout-Booster im Bundesweiten Überwachungsplan, 44,8 % mit potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen (2021)
- Sport Integrity Australia: Analyse von 200 Online-Sportsupplementen, 35 % mit WADA-verbotenen Substanzen (2025)
- Cohen PA et al.: Presence and Quantity of Botanical Ingredients in Sports Supplements, JAMA Network Open (2023)
- Verbraucherzentrale: Ungewollt gedopt – welche Siegel etwas aussagen und welche nicht (Stand 12/2025)
- AGES: Nahrungsergänzungsmittel – Rechtsgrundlagen, Kennzeichnung, keine Meldepflicht seit 2006
- Kölner Liste: Hintergrund zur Doping-Prävention und zu den Grenzen der Prüfung
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